Eingliederungshilfe

Ambulant Betreutes Wohnen

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Ambulant Betreutes Wohnen

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Ambulant Betreutes Wohnen

Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen

Ambulant Betreutes Wohnen – BeWo

Ambulant Betreutes Wohnen – BeWo

Das Ambulant Betreute Wohnen ist eine Leistung im Rahmen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen und Menschen mit chronischen Erkrankungen. Das oberste Ziel der Eingliederungshilfe ist die Selbstbestimmung und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft.

Seit 2012 betreuen wir, im Rahmen des persönlichen Budgets, teilweise geistig und körperlich behinderte, psychisch kranke und suchtkranke sowie chronisch kranke volljährige Menschen im Einzugsbereich Bergisch Gladbach, Overath und Rösrath, die in ihrer eigenen Wohnung leben und das Hilfeangebot nach dem Teil II des Sozialgesetzbuch IX in Anspruch nehmen können.

Vom Durchführen der individuellen Hilfeplanung gemeinsam mit dem Antragsteller und dem Landschaftsverband Rheinland bis zur kompetenten pädagogischen Betreuung der Klienten bei Bewilligung der Leistungen stehen wir für hohe Fachlichkeit und Klienten Nähe. Ziel ist es, den Klienten mit einem größtmöglichen Maß an Eigenverantwortung und selbstständiger Lebensführung in die Gesellschaft einzugliedern und zu (re-) integrieren.

Unser Betreuungsangebot richtet sich an volljährige Menschen im Einzugsbereich Bergisch Gladbach, Overath und Rösrath die in ihrer eigenen Wohnung leben, weil sie nicht, noch nicht oder nicht mehr einer intensiveren stationären Betreuungsform bedürfen.

Weitere Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Betreuungsangebotes ist eine grundlegend vorhandene Selbstorganisationsfähigkeit der Betroffenen. Zudem müssen sie die eigene Motivation und den Willen haben, Leistungen zu selbstständigerer Lebensführung in Anspruch zu nehmen und sich mit den Anforderungen des Alltags aktiv auseinanderzusetzen.

Dabei betreuen wir vorrangig diese Personengruppe:
  • Menschen mit einer geistigen oder körperlichen Behinderung
  • chronisch psychisch kranke, psychisch behinderte oder davon bedrohte Menschen, die z.B. an Psychosen, Neurosen, Persönlichkeitsstörungen, wie der Borderline Persönlichkeitsstörung, affektiven oder bipolaren Störungen, Dysthymie oder als Folgeerkrankung von Sucht- oder anderen Erkrankungen an psychischen Erkrankungen leiden
  • Menschen, die aufgrund von beendeter Arbeitstätigkeit Schwierigkeiten haben, ein intaktes soziales Umfeld zu erhalten und die aufgrund ihres Alters oft nicht von aufsuchenden Hilfeleistungen profitieren können

Vereinbaren Sie einen Termin mit unserer kompetenten pädagogischen Fachkraft. Diese wird dann in einem ausführlichen Erstgespräch eine Einschätzung abgeben, ob die Beantragung der Eingliederungshilfe nach dem persönlichen Budget möglich ist oder nicht.

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