AUF EINEN BLICK

PFLEGELEISTUNGEN

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PFLEGELEISTUNGEN

Die Pflegeleistungen

Alles für Sie und Ihre Gesundheit

Alles für Sie und Ihre Gesundheit

Bei uns erhalten Sie das Gesamtpaket!

Detaillierte Informationen zu den einzelnen Pflegeleistungen der Mobilen Pflege Moitzfeld erhalten Sie hier:
Sollen Sie weitere Fragen haben oder eine Beratung wünschen, steht Ihnen das Team der Mobilen Pflege Moitzfeld gerne zur Verfügung.

Pflegeleistungen

Medizinische Behandlungspflege

Wir übernehmen alle medizinisch notwendigen und ärztlich verordneten Leistungen. Dazu gehören u. a.:
  • Verbandswechsel

  • Kompressionstherapie
  • Stomaversorgung
  • PEG-Versorgung
  • Injektionen und Infusionstherapie
  • Medikamentenüberwachung und Schmerztherapie

Unsere Mitarbeiter sind Experten auf verschiedenen Fachgebieten. Wir haben ein speziell ausgebildetes Wundteam welches sich professionell um die Anamnese, Versorgung, Beobachtung und Dokumentation Ihrer Wunden kümmert.

Die Kosten für die ärztlich verordneten Leistungen werden in der Regel von den Krankenkassen übernommen.

Top ausgebildet
Professionell
Zuverlässig
Kostenübernahme
Pflegeleistungen

Leistungen der Pflegeversicherung

Pflegebedürftige haben nach § 36 SGB XI einen Anspruch auf Pflegesachleistung.

Zum 01.01.2017 wurde der Pflegebedürftigkeitsbegriff neu definiert. Dieser richtet sich stärker an die Bedürfnisse jedes einzelnen, an seine individuelle Lebenssituation, Beeinträchtigungen und Fähigkeiten. Unabhängig ob nun körperlich, geistige oder psychische Beeinträchtigungen vorliegen, haben nun alle Pflegebedürftigen gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung. Im Zuge der Neudefinition wurden die drei Pflegestufen durch fünf Pflegegrade ersetzt, denen neue Leistungsbeträge zugeordnet worden sind.

Pflegesachleistungen

Pflegegrad 2: 724 Euro
Pflegegrad 3: 1.363 Euro
Pflegegrad 4: 1.693 Euro
Pflegegrad 5: 2.095 Euro

Wir als zugelassener ambulanter Pflegedienst können mit den Beträgen aus den jeweiligen Pflegegraden körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuungsmaßnahmen und Hilfen bei der Haushaltsführung durchführen. Diese werden an die individuelle Versorgungsituation bei Ihnen vor Ort angepasst.

Hier eine kleine Auflistung welche Maßnahmen den körperbezogenen Pflegemaßnahmen zugehörig sind:
  • Waschen, Duschen, Baden

  • Mundpflege & Zahnpflege
  • Darm- und Blasenentleerung
  • An- und Auskleiden
  • Mundgerechtes Zubereiten oder die Aufnahme der Nahrung
Pflegeleistungen

Hauswirtschaft

Wir sind für Sie da!

Im Alter oder bei körperlicher Einschränkung fällt es zunehmend schwerer sich um den eigenen Haushalt zu kümmern und diesen zu führen. Neben der Grundpflege sind die hauswirtschaftlichen Leistungen fester Bestandteil des Sozialgesetzbuches. Im Rahmen der Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI werden die hauswirtschaftlichen Hilfeleistungen, bis zur Höhe des jeweiligen Pflegegrades, von der Pflegekasse übernommen. Zusätzlich kann die Finanzierung der Hauswirtschaft über den Entlastungsbetrag des § 45 b SGB XI erfolgen.

Wir als ambulanter Pflegedienst stellen geschultes und erfahrenes Personal zur Verfügung, um Ihnen unterstützend zur Seite zu stehen. Die hauswirtschaftliche Versorgung umfasst das Reinigen der Wohnung, Einkaufen, Kochen, Spülen, Wäsche waschen und vieles mehr.

Nach einem Erstgespräch, in Ihrer häuslichen Umgebung, erstellen wir mit Ihnen einen individuellen Hauswirtschaftsplan, der die Abläufe und Dauer der zu erbringenden Leistungen transparent darstellt.

Haushaltshilfe
Einkaufen
Haushaltspläne
Alltagsbetreuung
Pflegeleistungen

Verhinderungspflege

Wenn Sie mal verhindert sein sollten!

Auf Antrag bei der zuständigen Pflegekasse wird nach § 39 SGB XI Verhinderungspflege gewährt, wenn die private Pflegeperson aufgrund von Krankheit, Urlaub oder aber eigenen Terminen und Unternehmungen vorübergehend ausfällt. Damit trotz des Ausfalls die Versorgung des pflegebedürftigen gesichert ist, stellt die Pflegekasse ein Betrag von 1.612 Euro für das Kalenderjahr zur Verfügung. Mit diesem Betrag kann eine Ersatzpflegekraft zur Unterstützung herangezogen werden. Voraussetzung für die Gewährung von Verhinderungspflege ist, dass mindestens seit sechs Monaten der Pflegegrad 2 besteht und eine private Pflegeperson in diesen sechs Monaten für die Betreuung zuständig gewesen ist.

Wir als ambulanter Pflegedienst bieten die Verhinderungspflege an und stellen Ihnen eine Ersatzpflegekraft zur Verfügung, die die Pflegeperson in der Ausfallzeit vertritt.

Sollte das Budget der Kurzzeitpflege im laufenden Kalenderjahr nicht beansprucht werden, können 806 Euro zusätzlich für Leistungen der Verhinderungspflege verwendet werden. Somit können jährlich 2.418 Euro für die Verhinderungspflege genutzt werden.

WICHTIG: Die Leistungen der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege müssen für jedes Kalenderjahr neu beantragt werden! Ein Anruf bei der zuständigen Pflegekasse genügt, diese wird Ihnen dann das entsprechende Antragsformular auf dem Postweg zusenden.

Kurzzeitpflege
Zusätzliche Gelder
Ersatzpflegekraft
6 Monate Pflegegrad 2
Pflegeleistungen

Betreuungstreff

Um Ihnen die Chance zu ermöglichen Kontakte in einer Gruppe zu knüpfen, bieten wir Ihnen unter Aufsicht von Fachpersonal einen „Betreuungstreff“ an. Neben der Betreuung sorgen wir für ausreichend Verpflegung, Unterhaltung und für Abwechslung des Programms, von Singen und Basteln bis hin zu einem Nachmittag mit Gesellschaftsspielen.

Die Kosten der Nachmittagsbetreuung inklusive der Verpflegung können bei einem Pflegegrad von der Pflegekasse übernommen werden. Sollte kein Pflegegrad vorliegen, kann der Besuch auch privat in Rechnung gestellt werden.

Ziel der Gruppenbetreuung ist es, dass pflegende Angehörige entlastet werden und die Betreuten ihre sozialen Kontakte fördern, vorhandene Ressourcen erhalten und diese stärken. Unsere Betreuungskunden sollen während des Betreuungstreffs ihr Leben als ausgefüllt erleben.

Jeden zweiten Mittwoch von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr.
Pflegeleistungen

Beratungseinsatz

Wenn Sie mal verhindert sein sollten!

Nach § 37 Abs. 3 SGB XI müssen alle Pflegebedürftigen, die Pflegegeld erhalten, in regelmäßigen Abständen einen Beratungseinsatz in Anspruch nehmen. Je nach Pflegegrad muss dieser Beratungseinsatz vierteljährlich oder halbjährlich erfolgen.

Neu ab 2017: Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 sowie alle Pflegekunden mit Pflegegrad 2 bis 5, die Sach- oder Kombinationsleistungen beziehen, können einmal im Halbjahr einen Beratungsbesuch durch einen Pflegedienst abrufen.

Der Beratungseinsatz findet in der eigenen Häuslichkeit statt und wird von uns durchgeführt. Ziel dieses Beratungseinsatzes ist die Sicherstellung der Pflege durch die Pflegeperson sowie eine umfassende Informationsweitergabe über die Möglichkeiten der Entlastung der Pflegeperson. Das erstellte und unterschriebene Beratungsprotokoll, welches als einheitliches Formular zur Verfügung steht, wird an die zuständige Pflegekasse geschickt. Die Kosten für den Beratungseinsatz werden von der Pflegekasse übernommen.

Beratungseinsatz
Beratungsbesuch
Pflegedienst
Entlastung der Pflegeperson
Pflegeleistungen

Betreuungs- und Entlastungsleistungen

Verbesserte Leistungen im Bereich Entlastung dank dem Pflegestärkungsgesetz II.

Mit dem Pflegestärkungsgesetz II erhalten alle Pflegebedürftigen seit dem 1. Januar 2017 deutlich verbesserte Leistungen im Bereich Entlastung. So haben alle Pflegebedürftigen einen Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich. Dieser Betrag kann nur auf Abruf von Dienstleistern im Pflege- und Betreuungsbereich genutzt werden. Er wird nicht als Geldbetrag an die Versicherten ausgezahlt. Die Beträge können angespart werden. Nicht in Anspruch genommene Beträge können auf das nächste Kalenderhalbjahr übertragen werden. Ein Antrag Ihrerseits ist hierzu nicht erforderlich.

Die Betreuungs- und Entlastungsleistungen können genutzt werden, um Ihre pflegenden Angehörige oder vergleichbar Nahestehende zu entlasten, sowie zur Förderung Ihrer Selbstständigkeit und Selbstbestimmtheit bei der Gestaltung Ihres Alltags.

Er dient der Erstattung von Aufwendungen, die Ihren Kunden im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Leistungen entstehen. In den Pflegegraden 2 bis 5 darf der Betrag nicht für Leistungen im Bereich der Körperpflege (An- und Auskleiden, hauswirtschaftliche Unterstützung etc.) eingesetzt werden, da dies über die Pflegesachleistung finanziert wird. Des Weiteren können Angebote zur Unterstützung im Alltag, sog. niederschwellige Entlastungsleistungen, abgerechnet werden.

Bei dem Pflegegrad 1 ist es aber möglich, dass der Betrag für Leistungen der Körperpflege eingesetzt werden kann. Somit können mit diesem Betrag auch die Kosten der Grundpflege erstattet werden.

Pflegestärkungsgesetz II
Pflegebedürftige
Entlastungsbetrag 125,-€
Pflegegrad
Pflegeleistungen

Betreuungstreff

Chancen auf soziale Kontakte.

Um Ihnen die Chance zu ermöglichen Kontakte in einer Gruppe zu knüpfen, bieten wir Ihnen unter Aufsicht von Fachpersonal einen „Betreuungstreff“ an. Neben der Betreuung sorgen wir für ausreichend Verpflegung, Unterhaltung und für Abwechslung des Programms, von Singen und Basteln bis hin zu einem Nachmittag mit Gesellschaftsspielen.

Die Kosten der Nachmittagsbetreuung inklusive der Verpflegung können bei einem Pflegegrad von der Pflegekasse übernommen werden. Sollte kein Pflegegrad vorliegen, kann der Besuch auch privat in Rechnung gestellt werden.

Ziel der Gruppenbetreuung ist es, dass pflegende Angehörige entlastet werden und die Betreuten ihre sozialen Kontakte fördern, vorhandene Ressourcen erhalten und diese stärken. Unsere Betreuungskunden sollen während des Betreuungstreffs ihr Leben als ausgefüllt erleben.

Jeden Mittwoch von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr.
Soziale Kontakte
Verpflegung & Programm
Unterstützung durch Pflegekasse
Entlastung der Angehörigen
Pflegeleistungen

24 Stunden Rufbereitschaft

Jeder Zeit für Sie erreichbar!

Gemeinsam mit dem Hausnotruf Anbieter Sonotel stehen wir 24 Stunden für pflegerische Notfälle zur Verfügung. Wenn Sie sich für ein Hausnotrufgerät von Sonotel entscheiden, dann sorgen wir für eine schnelle Terminvergabe zur Beratung und Installation. Egal ob Zuhause oder unterwegs, per Knopfdruck können Sie einen Alarm auslösen und die Einsatzzentrale von Sonotel informiert umgehend Ihre Angehörigen oder uns über Ihre Notfallsituation.

Tellimed
Zuhause oder unterwegs
per Knopfdruck Alarm
Notfallsituation
Für Ihre Entscheidung!

Sie benötigen detaillierte Informationen?

Wir beraten Sie gerne
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02204 – 917391

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